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Rechtliche Änderungen für Online-Shops – Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherrichtlinie

Am 12.5.2014 habe ich geschrieben: Der Countdown läuft, denn bereits am Freitag, den 13.06.2014 tritt der zweite Teil des Gesetzes zur Umsetzung der EU- Verbraucherrichtlinie in Kraft. Der erste Teil des Gesetzes wurde bereits vor rund zwei Jahren zum 01.08.2012 im Wege der so genannten „Button-Lösung“ umgesetzt.

Die neuen Regelungen verfolgen das von der EU angestrebte Ziel der vollständigen Harmonisierung des Verbraucherschutzrechts innerhalb der EU- Staaten. Als wesentlicher Bestandteil der anstehenden Änderungen wird das Widerrufsrecht vollständig reformiert, sodaß die AGB und Widerrufsbelehrung sowie ggfs. Angaben im Shop geändert werden müssen.

Des Weiteren werden die bislang geltenden Informationspflichten neu ausgestaltet.

ShopBetreiber / Online-Händler, die sich noch nicht auf die Neuregelung umgestellt haben, sollten sich daher nunmehr vorbereiten, da ohne eine weitere Übergangsfrist die Regelungen ab 13.06.2014 gelten. Ab 13.06.2014 besteht sonst für jene, die hier den Termin verpassen ein Abmahnrisiko besteht, wenn die Neuregelungen verletzt werden. Einen Überblick geben z.B. folgende Beiträge:

RA Silic http://www.initiative-abmahnwahn.de/2014/05/09/ms-concept-das-neue-verbraucherrecht-ab-dem-13-06-2014

oder Martin Rätze von Trusted Shops unter

http://www.shopbetreiber-blog.de/2014/01/07/artikelreihe-zum-neuen-verbraucherrecht/

http://www.shopbetreiber-blog.de/2014/01/29/verbraucherrechterichtlinie-ausnahmen-widerrufsrecht/

Von Stefanie Hagendorff - Rechtsanwältin und IT-Fachanwältin

Rechtsanwältin Hagendorff - Fachanwältin für IT-Recht und Datenschutzrecht mit Sitz in Friedberg bei Frankfurt/Main
Deutschland, Stefanie Hagendorff
https://www.it-fachanwaeltin.de/

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