Kategorien
Datenschutzrecht

Datenschutznovelle 2009 – Wie weit gehen die Auskunftsrechte der Kunden?

Die Datenschutznovelle 2009 hat u.a. die Rechte der betroffenen Kunden gegenüber den Unternehmen verstärkt, um anläßlich der zunehmenden Bedeutung und Mißstände im Bereich des Datenschutzes diesen voranzutreiben. Viele Skandale haben gezeigt, daß die Betroffenen häufig ihre Rechte unzureichend durchsetzen konnten und einige Unternehmen hier an falscher Stelle gespart haben. Wer sich noch nicht auf die am 1.4.2010 in Kraft tretenden neuen Anforderungen der Unternehmen in diesem Bereich vorbereitet hat, dem wird mit der dieser Folie ein erster Überblick über die wichtigsten Änderungen und praktischen Konsequenzen gegeben, um bei Auskunftsersuchen der Kunden vorbereitet zu sein.

Der Handlungsbedarf für Unternehmen im Hinblick auf die neuen Auskunftsrechte der Betroffenen sind in folgender Folie mit den Stichpunkten zu einem Vortrag, gehalten anläßlich der Veranstaltung der Neuen Deutschen Kongressgesellschaft GmbH November 2009  in Frankfurt/Main, zusammengefasst. Die Folie und die Synopse zu den Auskunftsrechten der Verbraucher widmet sich den Neuerungen und praktischen Handlungsbedarf bei Auskunftsersuchen von Kunden und die Rechte der Kunden, die deutlich verstärkt wurden und in der Datenschutzorganisation berücksichtigt werden sollten. Die Folie Wie weit gehen die Auskunftsrechte der Kunden? – Datenschutznovelle 2009 enthält die wichtigsten Neuerungen in Stichpunkten. Sie finden Sie auch bei Slideshare.net hier als kostenlosen Download.

Von Stefanie Hagendorff - Rechtsanwältin und IT-Fachanwältin

Rechtsanwältin Hagendorff - Fachanwältin für IT-Recht und Datenschutzrecht mit Sitz in Friedberg bei Frankfurt/Main
Deutschland, Stefanie Hagendorff
https://www.it-fachanwaeltin.de/

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.