Zum 04.08.2011 sind wieder neue Regelungen betreffend des Widerrufsrechtes in Kraft getreten. Alle Belehrungen müssen bis spätestens 04.11.2011 abgeändert werden, sonst wird die Widerrufsfrist nicht wirksam in Gang gesetzt und ferner drohen kostenpflichtige Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherverbände.
Das „Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge” schafft unter anderem neue Musterbelehrungen. Weiterhin treten Änderungen betreffend der Wertersatzpflicht in Kraft.
Alle bisherigen Belehrungen müssen angepasst werden. Es gilt eine Frist zur Umsetzung bis einschliesslich 4.11.2011. Danach sind veraltete Belehrungen rechtswidrig.