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GWE und der Adressbuchschwindel – wie sollte man hierauf als Betroffener reagieren

Kostenfalle, Branchenbuchabzocke, Betrug, Kostenerstattung, Adressbuchschwindel

Obwohl das Unterlassungsurteil vom OLG Düsseldorf gegen die GWE inzwischen rechtskräftig ist und die GWE Wirtschaftsinformations GmbH vor dem  AG Düsseldorf ihre angeblichen vertraglichen Forderungen nicht durchsetzen kann, läßt die GWE weiter über die Deutsche Direkt Inkasso (DDI) und Rechtsanwältin Mölleken mahnen und droht gerichtliche Durchsetzung an. Dabei wissen alle genannten einschliesslich des Inkassobüros und Rechtsanwältin Mölleken, dass sich bei den Gerichten in Düsseldorf am Sitz der GWE seit 2012 die Auffassung durchgesetzt hat, dass kein wirksamer Vertrag mit den behördenähnlichen Formularen der „gewerbeauskunftszentrale“ zustandekommen und daher die Forderungen nicht gerichtlich durchsetzbar sind. Auch ist darauf hinzuweisen, dass die Androhungen eines negativen Schufa-Eintrages rechtswidrig sind, da die Deutsche Direkt Inkasso nicht Mitglied bei der Schufa AG ist. Dies hat die Schufa AG bestätigt.  Daher können Inkassobüros, die nicht Mitglied bei der Schufa sind, keinen solchen Eintrag veranlassen und es ist daher irreführend nach § 28a BDSG einen solchen Eintrag gegenüber betroffenen Unternehmern anzudrohen, die in der Annahme einer Auskunftserteilung an eine Behörde in die Inkassomühlen der GWE geraten sind. Zudem liegen die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 28a BDSG niemals vor, da kein Vertrag entsteht, wenn eine Kostenpflicht wie bei der GWE nach der Gestaltung des Formulars völlig überraschend im Fliesstext versteckt ist. Sicherheitshalber sollten Betroffene aber 1 x auch widersprechen und hilfsweise wegen Irrtums und hilfsweise arglistiger Täuschung anfechten, wenn sie in diese Branchenbuch-Falle irrig geraten sind und Zahlungsaufforderungen von der GWE erhalten haben bzw. von deren Inkassobüro oder Inkassoanwältin. Im Zweifel einen Anwalt einschalten.

Weitere Wiederholungen des Widerspruchsschreibens sind nur erforderlich/anzuraten, solange noch kein Zugangsnachweis für das Widerspruchsschreiben vorliegt. Die Drohung der GWE bei Nichtzahlung die Forderung gerichtlich durchsetzen zu lassen, wird selten von der GWE wahr gemacht – inzwischen ist damit auch nicht mehr ernsthaft zu rechnen. Denn die Forderung besteht nicht, dies hat wieder ein Urteil des Amtsgericht Düsseldorf vom 17.12.2012, Az. 47 C 12105/12 bestätigt. Dieses hat zu Lasten der GWE wie folgt entschieden:

„Es wird festgestellt, dass der Beklagten keinerlei Ansprüche finanzieller Art gegen die klagende Partei zustehen, insbesondere nicht aus einem angeblich abgeschlossenen Vertrag über die Aufnahme der klagenden Partei in die Onlinedatenbank der Beklagten. Dies gilt insbesondere auch für einen angeblich abgeschlossenen Vertrag mit angeblich jährlichen Zahlungsansprü­chen der Beklagten über 569,06 €, für zwei Jahre also 1.138,12 €.

Die Beklagte wird verurteilt, die klagende Partei von den Kosten der Inanspruchnahme des Rechtsanwalts K, D freizustellen in Höhe von 130,50 € für dessen außergerichtliche Tätigkeit im Rahmen der Durchsetzung des negativen Feststellungsanspruchs gegen die Beklagte.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Betroffene haben daher folgende Möglichkeiten:

  1. Den Mahnschreiben der GWE und ihrer Vertreter widersprechen, hilfsweise wegen Irrtums und arglistiger Täuschung anfechten und dann alles weitere ignorieren und abheften, es sei denn es kommt Post vom Gericht.
  2. die GWE , auffordern es zu unterlassen Zahlungsaufforderungen aus dem Formular, wie es dem Betroffenen zugesandt wurde, an den Betroffenen zu versenden und hierbei einen negativen Schufa-Eintrag anzudrohen und im Falle der Zuwiderhandlung eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen.
  3. Falls ein Rechtsanwalt eingeschaltet wurde, die GWE auffordern hierfür entstandenen Kosten in gesetzlicher Höhe zu erstatten
  4. Strafanzeige erstatten bei Staatsanwaltschaft in Köln gegen die GWE und ggfs. deren Inkassobüro
  5. Beschwerde über Rechtsanwältin Mölleken bei Rechtsanwaltskammer (update 20.08.2014 Seit einiger Zeit hat die GWE den Anwalt gewechselt und wird nun von RA Sertsöz aus Köln vertreten) bei der für seine Berufsaufsicht zuständigen Rechtsanwaltskammer in Köln
  6. Beschwerde über die Deutsche Direkt Inkasso bei dem zuständigen Oberlandesgericht Köln,
    Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln
  7. Einklagen der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten zur Abwehr, wenn trotz substantiiertem Bestreitens das Inkassoverfahren mit Androhung eines negativen Schufa Eintrages nach § 28a BDSG von der GWE oder ihrem Inkassobüro/-Anwalt  fortgeführt wird verbunden mit dem Antrag, gerichtlich feststellen zu lassen, dass die angeblichen Zahlungsansprüche, deren sich die GWE berühmt, nicht bestehen (in einem nicht von mir vertretenen Fall hat das wohl aber mal eine Kammer beim Landgericht Düsseldorf anders gesehen und seitdem droht die GWE und RA Sertsöz mit diesem Einzelfallurteil, dass von einem falschen Tatbestand ausgeht weiter).

Die Abmahnung und gerichtliche Durchsetzung sollte aber nur durch einen versierten Rechtsanwalt vorgenommen werden und ferner nur dann, wenn der Betroffene das Insolvenzrisiko der GWE im Blick hat. Denn bei Massnahme laut Punkt 7. – die wohl die effektivste aber auch teuerste sein dürfte – besteht die Gefahr, daß auch bei einem Sieg der Betroffene klagende Unternehmer auf seinen Kosten sitzen bleibt, wenn nämlich dann die GWE insolvent ist. Die Gefahr der Insolvenz dieser gewerblichen Betrüger dürfte daher zu einem hohes Prozessrisiko führen, da der Streitwert solcher Unterlassungsanträge und damit der Prozesskosten mitunter deutlich höher als die streitgegenständlichen Forderungen aus den Rechnungen der GWE sein können. Ob daher zur Abmahnung und Durchsetzung von Unterlassungsklagen geraten werden kann, ist daher mit Fragezeichen zu versehen oder zumindest sollte das hohe Insolvenzrisiko bei der GWE Wirtschaftsinformations GmbH dann gesehen werden, sodass ein Sieg schnell zu einem Pyrrussieg werden kann. Allerdings haben wir alle das schon vor 2 Jahren gedacht und dennoch läßt die GWE weiter munter mahnen.

Es bleibt zu hoffen, dass die nunmehr beschlossenen Änderungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes durch das neue im März 2013 beschlossene „ Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ künftig effektiveren Rechtsschutz bietet, um gewerblichen Betrug mit untergeschobenen Verträgen zu verbessern. Eine bessere personellere Ausstattung der Justiz und der Gerichte wäre aber meines Erachtens ebenfalls erforderlich, denn die Gerichte und vor allem auch die Strafverfolgungsbehörden benötigen bei der Verfolgung der Betreiber derartiger Kostenfallen oft viele Jahre bis die Hintermänner strafrechtlich angeklagt und verurteilt werden. Solange aber bei Staatsanwaltschaft und Gericht den Abofallenbetreibern und ihren Anwälten zu wenige Staatsanwälte und Richter gegenübersitzen, bleibt es zu befürchten, dass dieses Gesetz wieder nur Wahlkampfpropaganda ist, die wenig Wirkung zeitigt. Denn rechtswidrig waren die dort bekämpften unseriösen Geschäftspraktiken der Abofallen und Mahnungen, die an die falschen Leute adressiert sind, schon vorher.

Von Stefanie Hagendorff - Rechtsanwältin und IT-Fachanwältin

Rechtsanwältin Hagendorff - Fachanwältin für IT-Recht und Datenschutzrecht mit Sitz in Friedberg bei Frankfurt/Main
Deutschland, Stefanie Hagendorff
https://www.it-fachanwaeltin.de/

11 Antworten auf „GWE und der Adressbuchschwindel – wie sollte man hierauf als Betroffener reagieren“

Warum frage ich mich und Sie auch liebe deutsche Bürger, muss man so lange solche „Vereine“ gedulden? So was unwürdiges in unserer Gesellschaft. Solche Betrüger sind doch offensichtlich Parasiten. Ohne Moral und ohne Prinzipien mit allen Mitteln Geld „verdienen“. Und dann sagt mir „der Hotline-Mitarbeite“ am Telefon: „ich kann Ihnen 40% Rabatt machen, das ist aber mein letztes Angebot“ Unverschämt hoch 10!

Die Anwälte – die solche „Vereine“ verteidigen sollen auch beschämt werden. Das ist Deutschland, ich liebe Deutschland! Das ist mein Land und deswegen mache ich meinen Mund gegen Ungerechtigkeit auf!

@Gujahr: Ich empfehle, bei Hotlines solcher Firmen nicht anzurufen, die ihr Geschäftsmodell darauf ausgerichtet haben, den Leuten Verträge unterzuschieben. Deren offenbar häufig erfolgreiches „Spiel“ ist es, Betroffene zu verunsichern, einzuschüchtern, zu provozieren und so zur Zahlung zu bewegen bzw. teure Hotlinegebühren zu produzieren, an denen GWE & Co.dann auch noch verdienen. Entschlossenes Vorgehen vieler (die Möglichkeiten habe ich oben aufgezählt) mit den gegebenen jurisitischen Mitteln würde helfen, gewerbliche Betrüger schneller mit ihren Aktivitäten zu stoppen, denn die Mühlen der Strafjustiz und der Verbände dauern eben zu lang.

Hallo
Ich bin auch in die GWE Falle getappt und bekam heute schon den Rechnung uber 569 €. Dummerweise habe diese Schreiben unterschrieben, obwohl nicht einmal meinen Namen oder meine Firma adressiert war.Eine echte Verwirrung.Bitte helfen Sie mir.

Nur der Vollständigkeit halber, das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken muss noch durch die Parlamente (B-Tag und B-Rat) und es sieht im Moment nicht so aus, als ob das noch vor der Wahl passiert.

Ich frage mich schon, warum die Staatsanwaltschaft Düssseldorf bzw. das OLG Düsseldorf hier tatenlos seit 2011 zusieht!?

Immerhin scheinen diese Massenbetrüger ja an die Daten durch KAUF VON DEN BEHÖRDEN an diese Gewerbedaten gelangt zu sein. Damit steht sogar der Staat selbst ein Stückweit in der Schuld der Betrogenen!

Es wird wirklich Zeit, dass der Staat die Rechtsordnung wiederherstellt.

Da haben Sie natürlich Recht. Ich sage ja nur, dass die GWE-Abzocker offensichtlich fast automatisiert im massenmässigen Stil vorgehen und ich daher einen grosse normalisierte Datenbank mit Gewerbeadressen dort vor Ort voraussetze. Solche Datenbank findet man vor allem bei den Behörden. Und da diese solche Daten ja seit einiger Zeit einfach weiterverkaufen können, glaube ich, deshalb meine Annahme nicht so abwegig ist.

Wie dem auch sei, ist der massenmässige Betrugsversuch (pro Person ja über 1000 Euro) nicht eigentlich Grund genug, dass eine Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnimmt und versucht, diesen Kriminellen das Handwerk zu legen? Und zwar unwiderruflich? Oder hat die Staatsanwaltschaft dann besseres zu tun?

Wenn Sie als Betroffener Strafanzeige erstatten und die Staatsanwaltschaft aus irgendwelchen Gründen die Ermittlungen nicht aufnimmt, ist sie verpflichtet, Ihnen als Anzeigeerstatter dies (wenigstens) kurz zu begründen bzw. gibt es auch die Möglichkeit die Staatsanwälte gerichtlich zu zwingen, wenn Sie nicht pflichtgemäß handeln. Ich wüßte auch gerne, warum hier nicht vorgegangen wird, vermute aber, das liegt daran, dass die Staatsanwälte meinen, daß die Verbraucherschutzverbände hier nach dem Unterlassungsklagengesetz vorrangig gefragt seien, aber weiß es wie gesagt nicht. Da die GWE genug Geld in der Kasse hat, um endlos zu prozessieren, und über durch alle Instanzen Rechtsmittel einlegt hat, hat das zum einen überlang gedauert und zum anderen hilft es den Betroffenen nicht effektiv, wenn das Formular dann geringfügig von der GWE geändert wird und damit aus formalen Gründen im Ordnungsgeldverfahren Probleme bei der Durchsetzung auftreten.

Update: Im Oktober 2013 gab es eine Razzia der Staatsanwaltschaft Köln gegen verschiedene Beschuldigte der GWE und 3 Anwaltskanzleien, die mit der GWE in Verbindung stehen – siehe Bericht des Kölner Stadtanzeigers http://www.ksta.de/frechen/staatsanwaltschaft-razzia-wegen-verdachts-des-betruges,15189184,24514858.html Die Ermittlungen sind aber entweder noch im Gange oder eingestellt worden. Denn:
Nun mahnt seit Ende Mai 2014 wieder ein neuer Rechtsanwalt nach altem Muster für die GWE – diesmal Rechtsanwalt Michael Murat Sertsöz aus Köln. In der Sache geändert hat sich also für die Betroffenen damit eigentlich nichts (wegen Irrtum und arglistiger Täuschung anfechten und Nachweis der Zustellung in den Unterlagen behalten, nicht zahlen und im Falle von Mahnungen nicht weiter reagieren, es sei denn, es kommt in seltenen Fällen zu gerichtlichen Mahnbescheiden. Die GWE und ihr neuer Anwalt Sertsöz mahnen und bedrohen die Leute zwar weiter mit angeblich drohenden negativen Schufa-Einträgen – und verdienen damit anscheinend genug, um trotz Gefahr der Strafverfolgung weiter zu machen. Es sollten daher alle Opfer, falls noch nicht geschehen, Strafanzeige erstatten, und berichten, damit die Staatsanwaltschaft zu erfolgreichen Ermittlungsergebnissen kommt und Zeugen hat, die für eine Anklage wegen gewerblichen Betruges benötigt werden.

Danke für Ihren Rat,bekomme seit 2011 regelmäßig Schreiben von derGWE heute auch von der Anwaltskanzlei M.M.S: aus Köln.Habe widersprochen und warte jetzt ab,wie sie weiter vorgehen.Wo kann ich eigentlich Strafanzeige stellen? was mach ich wenn Post vom Gericht kommt?

Hallo Frau Dzemski, für die Ermittlungen gegen die Betreiber der GWE ist nach meinen bisherigen Informationen die Staatsanwaltschaft in Köln zuständig, bitte dort wegen der Strafanzeige nachfragen.
Was Ihre Frage angeht, was Sie tun sollen, wenn Post vom Gericht kommt: einen Anwalt oder Anwältin beauftragen, die mit der Materie vertraut ist;-) Wenn ich als Anwältin Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhebe, sieht die Klägerseite, dass sie anwaltlich vertreten sind und oft werden dann von der Klägerseite die angemahnten Ansprüche gar nicht weiterverfolgt. Aber das kommt natürlich auf den Einzelfall an, bitte haben Sie Verständnis, dass ich wegen der sich ändernden Formulare der GWE und weiterer Besonderheiten, die Ihr Fall haben kann, Informationen auf der Webseite keine Beratung im Einzelfall ersetzen können. Es gibt aber wie ich aus den vielen Rückmeldungen weiß für viele Betroffene eine generelle Orientierung.

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