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#Online-Händler #Online-Dienstleister B2C: Impressum ergänzen

Online-Händler und Online-Dienstleister, die nicht ausschließlich im Großhandel tätig sind, sondern auch an Verbraucher liefern (B2C) sollten ab sofort ihr Impressum mit einem Hinweis auf die künftige ODR-Plattform der EU ergänzen (ODR= Online Dispute Regulation, zu Deutsch Online-Streitschlichtung). Die Plattform ist zwar noch nicht online, aber wird es voraussichtlich Mitte Feburar 2016 sein und nach einer am 9.1.2016 in Kraft getretenen sog. ODR-Verordnung der EU-Kommission müssen Online-Händler und Dienstleister, die über das Internet Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher leisten, in der EU auf diese außergerichtliche Streitbeilegungsmöglichkeit hinweisen.

Der Hinweis kann im ohnehin auf jeder kommerziellen Webseite erforderlichen Impressum untergebracht werden. Formulierungsv orschlag:

Die Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten der EU (sog. „OS-Plattform“) ist (voraussichtlich ab Mitte Februar 2016) unter dem folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr Die OS-Plattform der EU-Kommission dient der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Online-Händlern bzw. Online-Dienstleistern und Verbrauchern in der Europäischen Union.

Der Volltext der einschlägigen EU-Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist im Amtsblatt bereits 2013 veröffentlicht worden.

Von Stefanie Hagendorff - Rechtsanwältin und IT-Fachanwältin

Rechtsanwältin Hagendorff - Fachanwältin für IT-Recht und Datenschutzrecht mit Sitz in Friedberg bei Frankfurt/Main
Deutschland, Stefanie Hagendorff
https://www.it-fachanwaeltin.de/

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