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Wettbewerbs- und Werberecht

Abmahnungen des Abmahnverein IDO auf EBAY oder Amazon

Der Abmahnverein IDO – Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. aus Leverkusen mahnt seit Jahren und aktuell auch weiterhin in verschiedenen Branchen Händler auf EBAY oder Amazon wegen wettbewerbswidriger Verstöße ab. Nach den Schreiben des IDO und auf seiner Webseite behauptet dieser Verband, der anscheinden weiter wächst, aktuell ca 1800 Mitglieder aus verschiedenen Branchen zu haben und deshalb abmahnberechtigt zu sein. Er verlangt von den Abgemahnten teilweise dann im nächsten Schritt nach Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung im Vertragsstrafen von 3.000 € oder 4.000 €, wenn die Texte (Artikelbeschreibung, AGB, Impressum, Widerrufsbelehrung)  weiter gegen den Unterlassungsvertrag verstoßen. Gibt der Abgemahnte die Unterlassungserklärung gar nicht ab, drohen teilweise erwirkte einstweilige Verfügungen, die die Kosten für den Abgemahnten noch erhöhen.

Branchen: Dekorationsartikel, Parfüm, Kosmetik, Spielzeug, Autoteile u.a. Andere Abmahner sind mir für den Bereich Textilien wegen Textilkennzeichnungen, Lampen wegen Verletzung der Urheberrecht oder Designrechte, Ferienwohnungen wegen falscher Gesamtpreisangabe ohne Endreinigungskosten uvm. aus meiner Praxis bekannt.

Die beanstandeten Verstöße sind u.a.:
– veraltete und unvollständige Widerrufsbelehrung
– fehlender Hinweis auf OS-Plattform der EU für die Online-Streitschlichtung (nach EU-ADR-Verordnung)
– AGB-Klauseln, die gegen AGB-Recht oder Fernabsatzrecht verstoßen
– fehlende Pflichtinformationen zur Vertragstextspeicherung
– fehlende Information zur Batterieensorgung
– irreführende Garantiewerbung
– fehlende Grundpreisangaben z.B. bei Flüssigkeiten
– falsche oder irreführende Angaben zu den Versandkosten
– Verstoss gegen die Preisangabenverordnung (PangV)
– wettbewerbswidrige Angaben zur Lieferzeit

Geltend gemachte Kosten: 232,05 Euro bei IDO und bei anderen anwaltlich vertretenden Abmahnern höher sowie später Vertragsstrafe von 3.000 € oder mehr

Problem ist für die oft betroffenen Kleinunternehmer, dass sie aus Kostengründen ihren Shop nicht anwaltlich oder von Anbietern wie Händlerbund oder trusted shops haben prüfen lassen und falsche oder veraltete Rechtstexte verwenden. Mangelndes Kapital bei Existenzgründung ist vor Gericht aber kein Entschuldigungsgrund, da im gewerblichen Verkehr Unwissenheit eben nicht vor Strafe schützt, sondern jeder Gewerbetreibende verpflichtet ist, sich über seine Pflichten in seinem Gewerbe zu informieren. Wenn dann nicht wenigstens nach Abmahnung die gerügten Texte in Ordnung gebracht werden, droht dann im nächsten Schritt nach einiger Zeit der Streit um die Vertragsstrafe von 3.000 €, weil trotz Abgabe der Unterlassungserklärung nicht alle Texte und Angaben im Shop in Ordnung gebracht wurden.

Praxistipp für Existenzgründer mit EBAY-Shop, Amazon-Shop, aber auch eigenem Online-Shop: Lassen Sie die Texte entweder von einem der Pauschalanbieter wie Händlerbund oder Trusted Shops erstellen oder durch einen Fachanwalt für IT-Recht wie mich, um den Schaden zu begrenzen und weitere Abmahnungen bzw. Streit um Vertragsstrafen zu vermeiden.

Von Stefanie Hagendorff - Rechtsanwältin und IT-Fachanwältin

Rechtsanwältin Hagendorff - Fachanwältin für IT-Recht und Datenschutzrecht mit Sitz in Friedberg bei Frankfurt/Main
Deutschland, Stefanie Hagendorff
https://www.it-fachanwaeltin.de/

2 Antworten auf „Abmahnungen des Abmahnverein IDO auf EBAY oder Amazon“

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