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Filesharing-Abmahnungen: AG Hamburg setzt Gegenstandswert der Abmahnung bei einer Filesharing-Klage runter auf 1.000 €

Zwar ist das vor kurzem beschlossene Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, das u.a. auch den Streitwert in Urheberrechtssachen teilweise auf 1.000 € begrenzt, noch nicht in Kraft. Nun wird aber bekannt, dass einzelne Gerichte sich trotzdem bereits daran orientieren. Laut Bericht von RA Schenk vom 07.08.2013 hat in einer Filesharing-Sache das Amtsgericht Hamburg in einer Verfügung vom 27.07.2013, Az.: 31 a C 108/13, den Streitwert bezogen auf ein Filmwerk auf 1000 Euro für den Unterlassungsanspruch begrenzt und dem Kläger geraten, die Klage hinsichtlich der geforderten Anwaltskosten, die ausgehend von den vorher üblichen höheren Streitwerten überhöht waren,  insoweit zurückzunehmen, weil sie dann nicht erstattungsfähig waren.
Das Amtsgericht Hamburg beruft sich dabei auf das neue Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken, das zwar verabschiedet, aber noch nicht verkündet ist (und damit noch nicht in Kraft getreten ist). Trotzdem orientiert sich das Gericht richtigerweise bereits an dem in Kürze geltenden Gesetz, und hat argumentiert, dass angesichts des neuen Gesetzes  der Streitwert von 1.000 Euro bei Verletzungshandlungen privater Personen (die also nicht gewerblich oder im Rahmen selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit handeln) angemessen ist.

Ob nun auch die Gerichte in Frankfurt, Köln oder München dem folgen, ist zwar nach meinen Informationen noch nicht sicher, aber wird dadurch in vielen Fällen wahrscheinlicher. Aber ich gehe davon aus, dass wie immer die Gerichte keine schematische Behandlung vornehmen werden, sondern immer noch zu beachten sein wird, dass Besonderheiten zur Schwere der Verletzung im Einzelfall bei umfangreichen Dateien oder hochaktuellen Werken dazu führen wird, dass dann dieser Streitwert weiter als unbillig gering angesehen wird. Insgesamt ist aber zu erwarten, daß auch weitere Gerichte sich bereits an dem Gesetz orientieren werden und die Streitwerte bei Filesharing-Klagen aufgrund des neuen Gesetzes auch schon vor Inkrafttreten gegenüber den Entscheidungen der vergangenen Jahre deutlich absenken werden. Allerdings ist die Streitwertfestsetzung noch nicht rechtskräftig.