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Veranstaltungshinweis zur Gründerwoche

Logo Gründerwoche Deutschland 2016
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Gründerwoche Deutschland 2016:
Aufgeweckt Unternehmerinnen Netzwerk und IT-Anwältin Stefanie Hagendorff ist als Veranstaltungspartner mit dabei.

Die Gründerwoche Deutschland findet auch am 14.11.2016 in der Wasserburg in Rosbach vor der Höhe statt:
Als offizieller Partner der Gründerwoche lädt IT-Anwältin Hagendorff und das Aufgeweckt Unternehmerinnen Netzwerk Wetterau e.V. Gründungsinteressierte und junge Unternehmer/-Innen zur Veranstaltung Expertentag für GründerInnen ein. Interessierte erwartet ein buntes Programm mit Kurzreferaten Rund um das Thema
„Aller Anfang ist schwer, Aufgeweckt erleichtert die Gründung“.
Die Veranstaltung ist kostenlos und findet am 14.11.2016 von 10:30 bis 16.00 in der Wasserburg in Rosbach vor der Höhe statt. „Deutschland braucht Gründerinnen und Gründer: mehr Unternehmertum, mehr Gründergeist und eine größere gesellschaftliche Anerkennung für Gründerinnen und Gründer. Mit unserer Veranstaltung wollen wir den Unternehmergeist bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen, insbesondere auch den Ladies, wecken und das Gründungsklima in Deutschland weiter stärken“, erklärt Stefanie Hagendorff, Einzelanwältin bei der IT-Kanzlei Hagendorff.

Die Gründerwoche Deutschland ist eine bundesweite Aktion, um Unternehmertum und Gründergeist zu stärken. Sie ist zudem Teil der internationalen Global Entrepreneurship Week, die vom 14. bis 20. November 2016 zeitgleich in 160 Ländern stattfindet. Die Gründerwoche richtet sich an Schülerinnen und Schüler, Studierende, junge Erwachsene sowie andere Gründungsinteressierte – und in diesem Jahr speziell an Gründerinnen. In zumeist kostenlosen Workshops, Wettbewerben, Diskussionsrunden oder Planspielen können sich die Teilnehmenden über die Chancen und Möglichkeiten einer Gründung informieren, eigene Geschäftsideen entwickeln und weiterverfolgen und ihr Netzwerk erweitern. 2015 organisierten rund 900 Partner bundesweit über 2.400 Veranstaltungen. Etwa 70.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer bekamen so einen ersten Eindruck, was es heißt, sich selbständig zu machen und das eigene Unternehmen/Geschäft aufzubauen.

„Wir brauchen junge ältere Menschen, die gute Geschäftsideen haben und sie auch umsetzen. Denn neu gegründete Unternehmen bringen Innovationen auf den Markt, fördern den Wettbewerb und schaffen Arbeitsplätze. Als Partner der Gründerwoche Deutschland 2016 wollen wir mit unserer Veranstaltung junge Menschen zum Schritt in die Selbständigkeit ermutigen“, erklärt Rechtsanwältin Hagendorff.

Machen Sie mit! Eine Übersicht über die Kurzreferate der Veranstaltung finden sich unter www.gruenderwoche.de/veranstaltung und http://www.netzwerk-wetterau.de/gruenderwoche-2016-experten-spenden-zeit/

Die Gründerwoche Deutschland ist eine Aktion des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Die Veranstaltung ist kostenlos. Anmeldungen sind nicht erforderlich, aber über Feed Back freuen wir uns.

Kontakt über das Aufgeweckt Unternehmerinnen Netzwerk Wetterau  http://www.netzwerk-wetterau.de/kontakt/

oder

Rechtsanwältin Stefanie Hagendorff
kontakt@hagendorff.orghagendorff_logo_170516_rz

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Neue Clearingstelle der ICANN: Schutz vor Domaingrabbern und Verletzern Ihrer Marke

Die Internet Corporation for Assigned Names und Numbers (ICANN) hat am 26. März eine neue Clearingstelle für Markeninhaber eröffnet (trademark-clearing-house.com), um Markeninhabern zu helfen beim Schutz vor Domaingrabbern und Verteidigung ihrer Marke. Dies wird aufgrund der vielen im Sommer 2013 startenden neuen gTLDs ratsam werden, da ein Run auf eine Vielzahl der neuen Domains erwartet wird.

Hierzu kann man in eine zentrale Datenbank seine registrierte Marke für den Service der Clearingstelle anmelden lassen, die in einer zentralen Datenbank hinterlegt wird, damit bei kollidierenden Neuanmeldungen identischer Domains mit noch nicht registrierten TLDs der ICANN sowohl der Anmelder darauf aufmerksam gemacht wird, dass hierzu eine Marke exisitiert. Der Neuanmelder muss dann gegenüber der ICANN bei der Anmeldung versichern, dass er die hinterlegte Marke nicht verletzt. Dies ist eine erhebliche Hürde für unaufmerksame Jungunternehmer oder Domaingrabber. Außerdem wird der Markeninhaber über die Neuanmeldung von der ICANN informiert und kann schneller proaktiv agieren, um eine markenverletzende Nutzung zu unterbinden. Alle Domainvergabestellen sind verpflichtet, die beim Clearing-house eingetragenen Marken bei neuen Domainanmeldungen zu berücksichtigen. Neben namhaften Domain-Registraren wie Keysystems, United domains AG und anderen übernehmen Rechtsanwälte für Domain- und Markenrecht die Anmeldung für diesen Service. Die Anmeldung sollte wegen der Sunrise-Phasen ab Sommer 2013 demnächst veranlasst werden.

Die Eintragung Ihrer Marken bei der Clearingstelle übernehme ich gerne für Sie und stehe für weitere Fragen in Sachen Domain- und Markenschutz gerne zur Verfügung.