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Online-Handel

OLG Frankfurt: AGB-Klausel, die Vertragsschluss erst mit Eingang der Zahlung vorsieht ist auch bei Vorauskasse-Vereinbarung wettbewerbswidrig

Achtung, Online-Händler, wie das OLG Frankfurt mit Beschluss vom 29.08.2012 entschieden hat, ist eine AGB-Klausel wettbewerbswidrig, nach der der Vertragsschluss vom Eingang des Kaufpreises bzw. der Vergütung beim Händler abhängig gemacht wird. Dies gilt auch bei Wahl der Zahlungsart Vorkasse bzw. Vorauszahlung. Denn eine Zahlung muß der Kunde erst nach Vertragsschluss leisten. Dies ergibt sich, so das OLG, aus den § 4 Nr 11 UWG, § 307 BGB, § 308 BGB.
JurPC Web-Dok. 168/2012, Abs. 1 – 6

Von Stefanie Hagendorff - IT-Fachanwältin - Compliance, Data Privacy and Cyberlaywer in Germany

Rechtsanwältin Hagendorff - Fachanwalt für IT-Recht und Datenschutzrecht mit Sitz in Friedberg bei Frankfurt/Main
Deutschland, Stefanie Hagendorff
https://www.it-fachanwaeltin.de/

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