Achtung, Online-Händler, wie das OLG Frankfurt mit Beschluss vom 29.08.2012 entschieden hat, ist eine AGB-Klausel wettbewerbswidrig, nach der der Vertragsschluss vom Eingang des Kaufpreises bzw. der Vergütung beim Händler abhängig gemacht wird. Dies gilt auch bei Wahl der Zahlungsart Vorkasse bzw. Vorauszahlung. Denn eine Zahlung muß der Kunde erst nach Vertragsschluss leisten. Dies ergibt sich, so das OLG, aus den § 4 Nr 11 UWG, § 307 BGB, § 308 BGB.
JurPC Web-Dok. 168/2012, Abs. 1 – 6
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