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LG Bonn: Schadenersatz wegen einer im Spam Ordner übersehenen Mail

Unternehmer sollten täglich Ihre e-mail-Konten, die sie in ihrer Aussenwerbung verwenden, kontrollieren und dabei nicht den Spam Ordner vergessen.

Das Landgericht Bonn hat (LG Bonn, Urteil v. 10.1.2014, Az. 15 O 189/13) einen Rechtsanwalt zu 90.000 Euro Schadenersatz verurteilt, weil er eine e-mail mit einem Vergleichsangebot eines Gegners übersehen und daher zu spät an den Mandanten weitergeleitet hatte und dadurch ein Vergleich nicht zustandekam. Der Beklagte hatte eingewendet, er habe die e-mail im Spam Ordner erst einige Tage nach Erhalt gefunden, da er den Spam Ordner nicht täglich kontrolliere.

Das sah das Landgericht als pflichtwidrig an. Unternehmer müssen e-mail-Konten, die sie im geschäftlichen Verkehr als Kontaktmöglichkeit anbieten, täglich kontrollieren, so die Richter.

Der Rechtsanwalt duerfte sicherlich eine berufliche Vermögensschadenshaftpflichtversicherung haben, aber das ist trotzdem hart. Umgekehrt ist es sicherlich richtig, dass sich bei einer e-mail, die ein Unternehmer auf der Webseite im Impressum oder auf dem Kopfbogen veröffentlicht, für eine verbindliche Kommunikation wegfallen würde, wenn sich der Empfänger damit rausreden könnte, dass er unangenehme Mitteilungen nicht erhalten habe, weil sie im Spam-Ordner gelandet sei.

Da der Absender einer e-mail keinen Einfluss darauf hat, ob seine e-mail im Spam Ordner landet, sondern die Provider die Spam Filter danach automatisiert einstellen, bei welchen e-mail Adressen andere Empfänger häufig die Zusendung von „Spam“ gemeldet haben, ist die Entscheidung zwar vertretbar, aber wohl in der praktischen Auswirkung, gerade für Kleinunternehmen, die Betriebsferien machen, doch recht hart. Zudem fragt es sich, ob ein Spam Filter im geschäftlichen Bereich hier überhaupt noch sinnvoll ist.

Von Stefanie Hagendorff - Rechtsanwältin und IT-Fachanwältin

Rechtsanwältin Hagendorff - Fachanwältin für IT-Recht und Datenschutzrecht mit Sitz in Friedberg bei Frankfurt/Main
Deutschland, Stefanie Hagendorff
https://www.it-fachanwaeltin.de/

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