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Landgericht Hamburg Urteil vom 19.07.2023: Geld zurück von Coaching-Anbieter Hook Consulting

Online-Kurse können unter Umständen zulassungspflichtig sein und sind bei Fehlen der Zulassung der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU.de) nichtig, und zwar auch dann, wenn der Teilnehmer Unternehmer oder Existenzgründer ist. Diese Ansicht setzt sich seit einiger Zeit bei den Gerichten durch. Einige Urteile, die in der e-Learning Branche seit Frühjahr 2023 für Unruhe gesorgt haben, wie u.a. Landgericht Hannover oder OLG Celle vom 1.3.2023 zeigen das. Dazu hatte ich bereits in diesem Blog berichtet. Auch das Landgericht Hamburg hat nunmehr mit Urteil vom 19.07.2023 Az. 304 O 277/22 entschieden, dass das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) nicht nur Verbraucher als Teilnehmer schützt, sondern auch Selbständige, Existenzgründer und Unternehmer. So hat das Landgericht Hamburg eine Zahlungsklage des Online-Coaching-Kursanbieter Hook Consulting gegen einen Teilnehmer, der den Vertrag widerrufen hatte, abgewiesen und der Widerklage auf Erstattung der Teilzahlungen stattgegeben.

Der Anbieter hatte keine Zulassung der Zentralstelle für Fernunterricht nach § 12 FernUSG, obwohl die Online-Videos mehrheitlich nicht in einem virtuellen Direktunterricht z.B. Live-Calls angeboten wurde, sondern die Lerninhalte in Form von Videos und Dokumenten auf Abruf in einem zahlungspflichtigen Kundenbereich. Der Teilnehmer hatte wenige Tage nach Vertragsschluss im März 2023 den Vertrag widerrufen, aber auf die Wirksamkeit des Widerrufs kam es laut Landgericht Hamburg gar nicht an. Denn ohne die Zulassung der ZFU war laut Landgericht Hamburg der telefonisch geschlossene Vertrag nach § 7 FernUSG nichtig und konnte der Teilnehmer die Teilzahlungen zurückverlangen.

Auf die Entscheidung, die noch nicht rechtskräftig ist, weist die Media Kanzlei aus Frankfurt am Main hin. Das Urteil Landgericht Hamburg, Urteil vom 19.07.2023 - Az. 304 O 277/22 - ist mit den Entscheidungsgründen im Volltext abrufbar unter:

Geld zurück von Online Coaches, Erfolgreiche Verteidigung gegen Zahlungsklage, Präzedenzfall ermöglicht Rückerstattung

Wenn Sie als guter e-Learning Anbieter rechtssichere Verträge haben möchten, damit Ihnen sowas wie Hook Consulting nicht passiert, oder als Teilnehmer eines unseriösen Anbieters sich gegen die Zahlungsansprüche wehren möchten bzw. Geld zurück verlangen möchten, unterstützte ich gerne als Fachanwältin für IT-Recht. Ob eine Zulassungspflicht für einen Kurs besteht oder nicht, kommt auf Einzelfragen in der Anwendung des Fernunterrichtsschutzgesetzes an, zu denen ich seit Jahren gerne berate.

Von Stefanie Hagendorff - IT-Fachanwältin - Compliance, Data Privacy and Cyberlaywer in Germany

Rechtsanwältin Hagendorff - Fachanwalt für IT-Recht und Datenschutzrecht mit Sitz in Friedberg bei Frankfurt/Main
Deutschland, Stefanie Hagendorff
https://www.it-fachanwaeltin.de/

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