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#Vertragsrecht: Automatische Verlängerungsklauseln in AGB

Viele Verbraucher werden bei Dienstleistungsverträgen ungewollt in Vertragsverlängerungen verwickelt, weil sie nicht rechtzeitig daran denken innerhalb einer oft nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Kündiungsfrist zu kündigen. Es kommt dabei oft auf die Umstände und die genaue Gestaltung des Bestellformulars an, ob das wirksam ist. Das Amtsgericht Minden Urteil, Aktenzeichen 22 C 463/12 hat entschieden, daß eine in den „Verbraucherinformationen“ versteckte automatische Vertragsverlängerungsklausel bei einem Online-Anzeigenvertrag (hier Verkaufsinserat von Privat) unwirksam ist. Die Klausel ist für den Inserenten bei dem Online-Portal überraschend und damit nach § 305c BGB unwirksam.

 

Automatische Verlängerungsklauseln können aber je nach Art des Vertrages durchaus wirksam sein, wenn in der Branche üblich (z.B. Fitnessstudio-Verträge, Providerverträge) und sind nach überwiegender Ansicht in der Rechtssprechung dann nicht grundsätzlich überraschend. So setzt § 309 Nr. 9 BGB voraus, dass grundsätzlich automatische Verlängerungsklauseln in AGB auch gegenüber Verbrauchern bis zu einer Laufzeit von 2 Jahren möglich sind.

 

Daher Praxistipp: Bei Dienstleistungsverträgen sollte grundsätzlich im Vertragstext und auch den AGB des Vertrages genau geschaut werden, ob eine solche automatische Verlängerungsklausel enthalten ist, und welche Mindestlaufzeit der Vertrag hat sowie welche Kündigungsfrist zu beachten ist. Diese Kündigungsfrist sollte dick im Kalender vermerkt sein, damit man rechtzeitig dran denkt. Wer sich den Stress mit der Kündigung sparen will, kann auch einfach vorsorglich nach Abschluss des Vertrags schon mal kündigen und muss darauf achten, dass die Kündigung vom Dienstleister bestätigt wird oder ein sonstiger Zugangsnachweis vorhanden ist.

Von Stefanie Hagendorff - Rechtsanwältin und IT-Fachanwältin

Rechtsanwältin Hagendorff - Fachanwältin für IT-Recht und Datenschutzrecht mit Sitz in Friedberg bei Frankfurt/Main
Deutschland, Stefanie Hagendorff
https://www.it-fachanwaeltin.de/

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