Einem Inkassobüro, das für die gewerbeauskunft-zentrale.de Inkassodienstleistungen erbrachte, – der DDI Deutschen Direkt Inkasso GmbH aus Köln, ist die Lizenz vom OLG Köln zu recht entzogen worden, das hat das VG Köln nun mit einem am 10.2.2014 zugestellten Beschluss bestätigt (VG Köln 1 L 1262/13), da die Inkassoleute die Auflagen der Aufsichtsbehörde nicht eingehalten haben. Die überzeugend begründete Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist möglicherweise noch nicht rechtskräftig, wird aber im Falle eines Rechtsmittels sicherlich so Bestand haben. Denn die DDI hat in nicht mehr vertretbarer Weise in den verwendeten Inkassoschreiben sich über eindeutig entgegenstehende aktuelle höchstrichterliche Rechtssprechung hinweggesetzt und mit Formulierungen wie
“…. „eindeutig”, „ganz aktuell”, „diese Urteile stellen unmissverständlich klar”, „damit sind alle gesetzlichen Anfechtungsgründe nicht gegeben”, „Klagen unseres Kunden wurde in vollem Umfang stattgegeben”, ….., erweckten sie bei dem Adressaten der Aufforderungsschreiben den beabsichtigten Eindruck, eine Verteidigung gegen die geltend gemachte Forderung der H. habe keine oder nur geringe Aussicht auf Erfolg.” (VG Köln a.a.O. Rn. 26).