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Blogroll Urheberrecht

Zur Haftung des Webdesigners für nicht richtig lizensierte Fotos

Das Landgericht Bochum hat mit Urteil vom 16.08.2016 einen Webdesigner zur Zahlung von rund 640 € an seinen Kunden verurteilt (100 € Schadenersatz wegen Urheberrechtsverletzung plus 546,50 € Erstattung der Rechtsanwaltskosten). Sein Kunde war wegen nicht richtig lizensierter Fotos abgemahnt und auf Schadenersatz von dem Fotografen in Anspruch genommen worden und hat bei ihm Regress genommen. Hinzu kommen die Prozesskosten für 2 Instanzen. Der Webdesigner hatte Fotos für den Kunden aus seinem Fundus an Stockfotos verwendet, ohne sie extra für den Kunden lizensieren zu lassen und auch die Lizenzbedingungen für die Kennzeichnungen der Fotoagentur nicht richtig beachtet. Ob es um 2 oder mehr Fotos ging, wird aus der veröffentlichten Entscheidung nicht richtig deutlich, kann aber auch dahinstehen, da es ohnehin immer auf konkrete Umstände wie Branche, Art und Qualität des Fotos, Grösse des Fotos, Reichweite der Webseite usw. ankommt.

Lehre für die Praktiker: Nicht nur für den Webdesigner, sondern auch für den Kunden war die Sache ärgerlich – also Tipp Nr. 1: Klare Verträge machen, wer für welche Leistungen und bei Fotos auch für die Lizensierung und richtigen Urheberkennzeichnung nach dem Lizenzvertrag verantwortlich ist. Tipp Nr. 2: Lassen Sie sich entweder die Fotos vom Kunden liefern und das auch dokumentieren einschließlich der Weisung, wie die Urheberkennzeichnung richtig angebracht wird – das ist je nach Fotograf oder Agentur unterschiedlich. Oder wenn auch das Aussuchen und Einpflegen von Fotos beauftragt ist, dann legen Sie für jeden Kunden ein eigenes Account bei den jeweiligen Fotolieferanten an, um die Rechte zu verwalten und dies dokumentieren zu können und den Überblick über die richtigen Lizenzen und Lizenzbedingungen zu den jeweiligen Fotos zu behalten.