Auktionen können dem Verkäufer tolle Gewinne bringen, wenn mehrere Interessenten den Preis durch mehrfaches Überbieten hochgetrieben haben. Aber umgekehrt bieten Plattformen wie Ebay & Co genauso wie sonstige Auktionen die Möglichkeit, zu Schnäppchenpreisen begehrte Waren zu ergattern. Immer wieder versuchen aber Verkäufer sich um die Pflicht zur Erfüllung des Kaufvertrages zu drücken, wenn eine Auktion unerwartet schlecht gelaufen ist und ein Käufer die Ware zu einem Schnäppchenpreis ersteigert hat. Wie der BGH mit Urteil vom 12.11.2014 klargestellt hat, ist der Verkäufer aber normalerweise nicht berechtigt, den Vertrag einseitig aufzulösen, nur weil zwischen dem Kaufpreis und dem tatsächlichen Wert ein krasses Mißverhältnis herrscht. Im Streitfall war für einen VW Passat im Wert von rund 5.500 € bei einem Startpreis von 1,00 € bei Ende der Auktion nur das Angebot des Klägers mit 555,55 € eingegangen und dieser verlangte Schadenersatz, als er den VW Passat nicht übereignet bekam. Nach den AGB von EBAY gibt der Verkäufer bei einer Ebay-Auktion ein verbindliches Angebot ab und kommt der Kaufvertrag mit demjenigen Ebay-Mitglied zustande, das bis Auktionsende den höchsten Preis bietet. Beide sollen die Chance eines besonders vorteilhaften Preises haben – Käufer wie Verkäufer – daher muß sich auch bei Schnäppchenpreisen der Verkäufer sich an den Kaufvertrag halten. Tut er es nicht und verkauft den verkauften Artikel an einen anderen, muß er Schadenersatz wegen Nichterfüllung an den Käufer zahlen, der die Ware zum Schnäppchenpreis erstanden hat.
Fazit: Wer kein hinreichend großes Netzwerk hat, um solche Verlustgeschäfte bei Ebay oder anderen Auktionsportalen zu verhindern, sollte entweder einen angemessen hohen Mindestpreis als Startpreis setzen (was aber wegen hoher Ebay-Gebühren unbeliebt ist) oder lieber ganz auf den Sofortkauf zum Festpreis oder die unverbindlichen Kleinanzeigen ausweichen. Andernfalls kann bei wertvollen Artikeln wie Luxusuhren oder Fahrzeugen, deren Auktionen schlecht gelaufen sind, die Sache teuer für den Verkäufer werden.