Bei der Einbindung von Like Buttons und anderen sogenannten Social Plugins in die Webseite kann man sich als werbetreibender und damit verantwortlicher Unternehmer unangenehme und teure Abmahnungen von Verbraucherzentrale, Wettbewerbsvereinen oder Mitbewerbern einhandeln. Seit einigen Monaten dürfen auch diese Abmahnvereine wegen Datenschutzverstößen abmahnen, weil das Unterlassungsklagengesetz entsprechend geändert wurde. Einige wissenswerte Tipps für die Webdesigner, die versuchen wollen, ihre Kunden soweit als möglich zu schützen (Liste keineswegs vollständig, aber immerhin…) hat hier ein SEO Experte übersichtlich erklärt http://t3n.de/news/schutz-vor-social-plugin-abmahnungen-697470/
Kategorien
#Abmahnungen wegen #Datenschutz #Social-Media Wie sollte man vorbeugen

3 Antworten auf „#Abmahnungen wegen #Datenschutz #Social-Media Wie sollte man vorbeugen“
Den Link hierzu habe ich gerade bei mir abgespeichert und werde mit meinem Webdesigner darüber sprechen.
Hat es schon Fälle in Deutschland oder in der Schweiz gegeben? Ich kann mir nicht richtig vorstellen, das man abgemahnt wird.
Hallo Marin, ja, es gab Fälle von Abmahnungen und es gab vereinzelte Entscheidungen vgl. etwa OLG Köln, Urt. v. 11.03.2016 – WRP 2016, 885 m. Anm. Klinger, jurisPR-ITR 11/2016, Anm. 3; zum Fehlen des Hinweises auf Datenübertragungen im Zusammenhang mit sog. Social-Plugins: LG Düsseldorf, Urt. v. 09.03.2016 – 12 O 151/15 – MMR 2016, 328 m. Anm. Herbrich, jurisPR-ITR 16/2016, Anm. 5. Außergerichtliche Erledigungen werden i.d.R. nicht veröffentlicht, daher ist von einer gewissen Dunkelziffer Betroffener auszugehen. Aus verschiedenen Gründen gab es aber bisher keine Abmahnwelle – die wäre bekannt geworden. Diese geringe Risikolage für arglos handelnde (vor allem gewerbliche) Webseitenbetreiber wird sich veraussichtlich in 2018/2019 ändern – weil die DSGVO einige wichtige Änderungen im Datenschutzrecht einführt, etwa Marktortprinzip, Rechenschaftspflicht, Privacy-by-Design-Prinzip u.a., und dem EUGH vorgelegte Grundsatzfragen entschieden werden. Im Einzelnen kommt es wahrscheinlich darauf an, wie genau die Plugins implementiert werden und Datenschutzerklärungen hinreichend klar über die Art, Zweck von Datennutzungen, die Übermittlung an Dritte und Möglichkeiten der Blockierung informieren. Daher hatte ich auf den Artikel mit guten Tipps zur Art der Einbindung von Social-Media-Buttons verwiesen.