Ein Facebook-Account ist ebenso wie die Rechte und Pflichten aus anderen Verträgen oder Tagebücher vererblich, daher erben Eltern das Recht auf Zugang zu dem Facebook-Account ihres Kindes. Auf die Klage der Eltern gegen Facebook hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 17.12.2015 daher Facebook Ireland Ltd. verurteilt, den Eltern Zugang zu dem Account ihres Kindes zu gewähren. Datenschutz- oder postmortale Persönlichkeitsrechte des Kindes, kann Facebook den Eltern nicht entgegenhalten. Im Streitfall erhofften sich die Eltern, nach dem unter unklaren Umständen plötzlich verstorbenen Kind, weiterhelfende Informationen über das Facebook-Account des Kindes zu erhalten. Der Volltext des anonymisierten Urteils ist von der Kanzlei KV Legal im Internet veröffentlicht.
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#Digitales Erbe – LG Berlin: Eltern erben Facebook-Account des Kindes
