Kategorien
Internetrecht Uncategorized Urheberrecht Verbraucherschutz

Neue Filesharing-Abmahnungen in 2013 wegen Altfällen aus 2010?

Das ist bislang ungewöhnlich, dass Abmahnungen erst nach über 2,5 Jahren kommen!

Mir liegt eine Abmahnung einer Mandantin vor, die mit Schreiben der We Save your Copyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag von Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Tonaufnahmen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung von 450 € aufgefordert wird, obwohl die Tat angeblich im Oktober 2010 und damit vor fast 3 Jahren begangen wurde. Der zugehörige Providerauskunftsbeschluss des Landgericht Köln nach § 101 Abs. 9 UrhG stammt bereits aus dem November 2010. Bezeichnenderweise gibt es in dem Datenblatt über die IP-Ermittlung keine Angabe dazu, wann die Providerauskunft erfolgt ist und warum Styleheads hier erst im April 2013 den Auftrag zu der Verfolgung der Urheberechtsverletzungen erteilt hat. Auch Kollege Jens Ferner und andere haben über ähnliche Abmahnungen in 2 Jahre alten Altfällen berichtet.

Betroffene sollten hier vor einer Antwort rechtzeitig anwaltlichen Rat einholen und keine Unterlassungserklärung – jedenfalls nicht in der von RA Weber von We Save your Copyrights aus Frankfurt vorgeschlagenen unterschreiben. Es besteht allerdings in jedem Fall nach Ansicht einiger Gerichte eine vorgerichtliche Antwortpflicht des abgemahnten Internetanschlussinhabers, sodass ein schlichtes Ignorieren des Schreibens auch nicht empfohlen werden kann.