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AG Minden: Automatische Verlängerung im Fliesstext nicht wirksamer Vertragsbestandteil

Das Amtsgericht Minden hat mit Urteil vom 19.12.2012
(22 C 463/12
Verlängerungsklausel in AGB überraschend) entschieden, dass eine lediglich in den AGB und im Fliesstext eines Bestellformulars enthaltene Verlängerungsklausel, nach der der Vertrag sich automatisch verlängert, wenn er nicht vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird, unwirksam ist, weil diese Klausel überraschend ist (§ 305c BGB).

Von Stefanie Hagendorff - Rechtsanwältin und IT-Fachanwältin

Rechtsanwältin Hagendorff - Fachanwältin für IT-Recht und Datenschutzrecht mit Sitz in Friedberg bei Frankfurt/Main
Deutschland, Stefanie Hagendorff
https://www.it-fachanwaeltin.de/

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